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Dienstag, 25. Januar 2011

Die nächsten Termine

Freitag, 28. Januar 2011, 19 Uhr Das Frauenzentrum Paula Panke feiert 21.Geburtstag und lädt alle herzlich ein Lateinamerikanische Livemusik, Essen und DJane Ronja. Veranstaltungsort: Frauenzentrum Paula Panke Schulstraße 25 13187 Berlin
Öffnungszeiten: Montag, 10 bis 18, Donnerstag, 12 bis 19 Uhr, Nach
telefonischer Vereinbarung unter: 030 / 480 99 846 Eintritt: Spende
Astrid Landero Weitere Infos finden Sie unter: http://www.paula-panke.de/

Montag, 31. Januar 2011, 20 Uhr Veranstaltungsreihe "Krisenzeiten – Welche (Aus-)Wirkungen hat die Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Lebenssituation von Frauen?"
Beschäftigungspolitik in Zeiten der Krise. Ist Frauenerwerbsarbeit zweitrangig?
Zur wirtschaftlichen Stabilisierung und um Beschäftigung zu sichern, erließ die Bundesregierung im Winter 2008/2009 zwei Konjunkturpakete. Sie reagierte damit auf die Wirtschafts- und Finanzkrise. Welche Begünstigungen oder Nachteile sind darin für die weiblichen Beschäftigten enthalten? Lässt sich aus der Beschäftigungspolitik schließen, dass Frauenerwerbsarbeit zweitrangig ist? Referentin: Dr. Gabriele Schambach (GenderworkS). Veranstaltungsort: EWA e.V.-Frauenzentrum
Prenzlauer Allee 6 10405 Berlin http://www.ewa-frauenzentrum.de/ Telefon: 030-442 55 42

Mittwoch, 23. Februar 2011 um 18 Uhr Neujahrsempfang der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin http://www.berlin-stadtderfrauen.de/ Die ÜPFI vereinigt Frauen aller Parteien, bitte selbst auf der Website anmelden ! 
24. Februar 18 Uhr  Veranstaltung der Fraktion Die Linke
"Bilanz der Berliner Frauenpolitik" mit Evrim Baba und mit Frauensenator Harald Wolf
Ort: im Abghaus Helga Elias Elias@linksfraktion-berlin.de

07. März 2011, 19:30 Uhr

Ansichten und Einsichten über eine berühmte Frauenrechtlerin: Clara Zetkin - Befreiungssehnsüchtige
Eine Hommage an eine einflussreiche sozialistische Politikerin, Frauenrechtlerin und Frau: Clara Zetkin. Kompromisslose Kämpferin für die Gleichberechtigung von Frau und Mann in einer von Männern dominierten Gesellschaft. 100 Jahre Internationaler Frauentag 2011 –initiiert durch Clara Zetkin fand der erste Internationale Frauentag am 19. März 1911 statt. Millionen von Frauen in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA beteiligten sich. Angelika Warning und Silke Lange präsentieren Ansichten und Einsichten über die berühmte Frauenrechtlerin in Lied und Text.
Veranstaltungsort: Freie Volksbühne Berlin e.V.
Ruhstraße 6 10709 Berlin Weitere Infos finden Sie unter: http://www.lustaufkultur.de/

07. März 18 Uhr Internationaler Frauentag
zentrale Veranstaltung der Senatsverwaltung für Frauen,
Übergabe des Frauenpreises Berlin an eine verdiente Frau
Rede des Frauensenators http://www.berlin.de/sen/frauen/oeff-raum/frauenpreis

Dienstag, 18. Januar 2011

Rede von Harald Wolf anlässlich der Festveranstaltung „20 Jahre Berliner Landesgleichstellungsgesetz“ am 13. Januar 2011 im Willy-Brandt-Saal


Sehr geehrte Damen und Herren aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft,
sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier,
sehr Frauenvertreterinnen,
sehr geehrte Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte,
sehr geehrte frauenpolitische Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

herzlich willkommen zu unserer Jubiläumsveranstaltung.„20 Jahre Berliner Landesgleichstellungsgesetz“. Wir haben uns in den letzten Jahren anlässlich des sogenannten „LGG-Jahrestages“ vielseitigen Themen zugewandt: Fragen der Personalentwicklung, der Gremienbesetzungen, der Frauenförderung im Allgemeinen und im Besonderen.
Heute steht ein anderes Thema im Fokus: Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz selbst. Es ist 20 Jahre alt geworden, es ist den Kinderschuhen entwachsen und hat sich zu einem etablierten, wenn auch nicht immer geliebten Bestandteil des Berliner Verwaltungshandelns entwickelt. Es ist mir eine große Freude, anlässlich des heutigen Festaktes zu Ihnen über „Erfolge und Perspektiven gesetzlicher Gleichstellungsregelungen“ zu sprechen. Ich werde einen Blick zurück auf die Geschichte der Entwicklung des LGG werfen, meinen und Ihren Blick darauf richten, was mit der 9. Novelle des LGG, die am 28. November letzten Jahres in Kraft getreten ist, erreicht werden kann und soll; und ich werde mit Betrachtungen darüber, wie es mit der gesetzlichen Frauenförderung im neuen Jahrzehnt überhaupt weitergehen wird oder soll, enden.

Der heutige Tag ist aber auch der Tag all denen zu danken, die sich in zum Teil jahrzehntelanger Arbeit oft unermüdlich dem schwierigen Thema Gleichstellung von Frauen und Männern gewidmet haben: den frauen- und gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteuren in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und den vielen ehrenamtlich Tätigen in Verbänden, Vereinen und Initiativen.

Rückblick

Bevor ich Ihnen das neue Landesgleichstellungsgesetz näher vorstelle, lassen Sie mich kurz auf die Anfänge und die Entwicklung des LGG zurückschauen:
Heute vor 20 Jahren ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) - damals hieß es noch Landesantidiskriminierungsgesetz, kurz LADG – in Kraft getreten. Hier an dieser historischen Stätte – im damaligen Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses im Rathaus Schöneberg – wurde das LADG am 29. November 1990 in dritter Lesung nach schwierigen und kontroversen parlamentarischen Debatten verabschiedet, nach Ausräumung nicht verstummender verfassungsrechtlicher Bedenken am 31. Dezember 1990 vom Parlamentspräsidenten ausgefertigt und am 12. Januar im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Dreh- und Angelpunkt der damaligen verfassungsrechtlichen Bedenken war die Einführung einer Quotenregelung, wonach Frauen im Falle einer Unterrepräsentanz bei gleichwertiger Qualifikation und unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit „bevorzugt“ eingestellt oder befördert werden sollten.
Das Wort „Quote“ stellt auch in den heutigen Debatten um die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern noch ein Reizwort dar, es hat an Streitpotential wenig eingebüßt. Allerdings – dies möchte ich vorwegnehmen – hat nicht zuletzt der Europäische Gerichtshof hier klare Worte gesprochen und deutlich gemacht, dass Quotenregelungen – so wie sie u.a. das Berliner LGG vorsieht - ein durchaus zulässiges und notwendiges gleichstellungsrechtliches Instrument darstellen.

Der Schaffung des LADG ging die Idee voraus, einen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen durch staatliches oder privates Handeln zu gewährleisten. Dieser Ansatz wurde im Laufe der schwierigen politischen Debatte und des Gesetzgebungsverfahrens auf die Beseitigung der beruflichen Benachteiligungen von Frauen reduziert. Er ist erst im Jahr 2006 bei der Schaffung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wieder aufgegriffen und in bundesdeutsches Recht umgesetzt worden.

Das LADG folgte den im Jahre 1984 erlassenen „Leitlinien zur Förderung der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin“. Es wurde nicht zuletzt aus der Erkenntnis heraus „geboren“, dass der unverbindliche Charakter dieser Leitlinien die berufliche Situation der Frauen im Berliner Landesdienst nicht nachhaltig verbessert hat und dass spürbare Eingriffe in die Personalhoheit des Berliner Landesdienstes einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen.

Mit dem LADG wurde dem Staat als Arbeitgeber die Verpflichtung zur Herstellung gleichberechtigter Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern und für die Herstellung der Chancengleichheit der Geschlechter in der Beschäftigung übertragen. Zugleich sollte staatliches Handeln Vorbildcharakter für privates Handeln entwickeln.

Das Berliner Gleichstellungsrecht – der Titel LADG wurde bereits 1993 in LGG umgewandelt – ist in zwei Jahrzehnten immer wieder an neue Rahmenbedingungen und Problemstellungen angepasst worden, es ging sozusagen immer „mit der Zeit“: es ist ein bewegtes und ein bewegendes Gesetzeswerk. Zur Verdeutlichung möchte ich nur einige markante Beispiele anführen:

So wurde in einer großen Novelle im Jahr 1998 das Amt der Frauenvertreterin wesentlich gestärkt. In Reaktion auf die umfassenden personellen Einsparverpflichtungen wurde seinerzeit sichergestellt, dass der Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, im Falle von Personalabbaumaßnahmen nicht verringert wird.
Das Amt der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten fand nach erfolglosen Bemühungen zur Schaffung eines Spezialgesetzes im LGG eine solide gesetzliche Verankerung.
Seit 2001 ist gesetzlich vorgegeben, dass bei Privatisierungen in der öffentlichen Verwaltung das Gleichstellungsgebot nicht durch schlichte Rechtsformänderung, durch sog. Outsourcing „ausgebremst“ wird.

Neunte LGG-Novelle
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 11.11.2010 das 9. Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen. Am 28. November ist das Gesetz in Kraft getreten, nahezu zeitgleich - allerdings versetzt um 20 Jahre - mit der damaligen Verabschiedung des LADG. Mit diesem Änderungsgesetz wurde das LGG nicht neu geschrieben, nicht neu erfunden. Es handelt sich auch hierbei um eine Aktualisierung, um eine Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten. Seine Grundstrukturen bleiben nach Vorstellung des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses umfänglich erhalten.
Die gleichstellungspolitischen Standards bleiben im Berliner Landesdienst trotz sich ändernder Bedingungen gewährleistet und der gleichberechtigte Zugang von Frauen zu allen Bereichen und Ebenen im Rahmen des Geltungsbereiches des Gesetzes wird weiterhin sichergestellt und verbessert. Insgesamt greift die Novelle Forderungen aus dem parlamentarischen Raum auf, reagiert auf öffentliche Kritik und berücksichtigt zudem den sich durch die langjährigen praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung des LGG abzeichnenden Änderungsbedarf. Die im Gesetz formulierten Maßnahmen wurden auf den Prüfstand gestellt und den aktuellen Bedingungen angepasst.

Ich möchte wesentliche Punkte der Novelle kurz skizzieren:

Mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes sollen insbesondere

  • Maßnahmen zur Beseitigung der gravierenden Unterrepräsentanz von Frauen in Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen geschaffen,
  • die Gleichstellung im Bereich der privaten Unternehmen gestärkt
und
  • praktische Erfahrungen mit der Umsetzung des LGG berücksichtigt werden.
 Obwohl sich die Situation für Frauen in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren insgesamt erheblich verbessert hat, bleibt festzustellen, dass im Bereich der öffentlichen Hand, der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin nach wie vor eine gravierende Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen besteht. Die „Chef“etagen gestalten sich auch 2011 noch als weitgehend frauenfreie Zonen – BSR und BVG bilden hier rühmliche Ausnahmen.
Im Bereich der obersten Landesbehörden waren beispielsweise im Jahr 2008 nur 14,5 % der Abteilungsleitungen mit Frauen besetzt und in den Unternehmen mit Landesbeteiligung lag die Frauenquote in der obersten Führungsebene bei 10,1 %. 

Die politische Diskussion der vergangenen Monate hat deutlich gezeigt, dass es weiterer erheblicher Anstrengungen bedarf, um die Unterrepräsentanz von Frauen in Spitzenpositionen abzubauen. Gerade weil nur fachliche und persönliche Eignung ausschlaggebend sein sollten, ist die Unterrepräsentanz von Frauen insbesondere auf gehobenen Positionen nicht mehr hinnehmbar.

Eine öffentliche Bekanntmachung von freien Positionen, wie sie das LGG nunmehr für Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der juristischen Personen des privaten Rechts und der Personengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin vorsieht, schafft Transparenz und damit Vertrauen, dass Frauenförderung in einem öffentlichen oder Beteiligungsunternehmen gewollt und praktiziert wird. Frauen an der Spitze von Unternehmen sorgen in der Regel für einen Kulturwandel. Wie die aktuelle Diskussion um mehr Frauen in den Aufsichtsräten und Vorständen von Aktiengesellschaften zeigt, erwirtschaften Unternehmen, die keine männliche „Monokultur“ in Chefetagen haben, in der Regel sogar mehr Gewinn, so dass die zu beobachtende Besitzstandswahrung der Männer eigentlich von ökonomischer Unvernunft zeugt.

Neu geregelt ist auch, dass die Quotenregelung, die - im Falle der Unterrepräsentanz von Frauen - die Vergabe einer Stelle an eine gleichwertig qualifizierte Frau vorgibt, auch für die Besetzung von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt, natürlich unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit.

Ich trete als Frauen- und Wirtschaftssenator uneingeschränkt für die Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten und Chefetagen der deutschen Wirtschaft ein und plädiere auch hier für die Schaffung von gesetzlichen Vorgaben, die sich an dem  norwegischen Modell orientieren. Norwegen hat nach einer ähnlich kontroversen Diskussion wie in Deutschland seinerzeit gesetzlich vorgegeben, dass die Organe der börsennotierten Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist zu 40% mit Frauen zu besetzen sind. Die Zweifel, dass es zu wenige geeignete Frauen gibt, haben sich nicht bewahrheitet. Die Quote wurde in wenigen Jahren erreicht.

Die Besetzung von Leitungspositionen ist ein Indikator dafür, wie umfassend die Gleichstellung von Frauen und Männern verwirklicht wird. Dass dies im Übrigen nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch der Vernunft ist, zeigt der Blick auf den bevorstehenden demografischen Wandel.

Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt des LGG und der Novelle: Der Stärkung der Bedeutung des LGG im Bereich der Privatwirtschaft.

Zum einen geschieht dies durch strengere Vorgaben für die Geltung des LGG bei Beteiligungen des Landes. Die Novelle verpflichtet das Land bei seinen Mehrheitsbeteiligungen nunmehr dazu, die Anwendung des LGG sicherzustellen, nicht nur auf diese hinzuwirken. Dies gilt auch für die Fälle von Umwandlungen und Errichtungen von öffentlichen Einrichtungen in juristische Personen privaten Rechts oder in Personengesellschaften. Im Falle des Verkaufs derartiger Unternehmen sind auch die Erwerbenden zur entsprechenden Anwendung des LGG zu verpflichten. Diese Verpflichtung muss im Falle eines Weiterverkaufs sogar an die Erwerbenden weitergereicht werden. Die bisherige Regelung, auf die Beachtung des LGG (nur) hinzuwirken, trifft das Land jetzt im Fall einer Minderheitsbeteiligung.

Zum anderen werden die Instrumente der Auftragsvergabe und der Leistungsgewährung durch die öffentliche Hand verstärkt genutzt, um auf private Unternehmen zuzugreifen und sie zu mehr Frauenförderung zu bewegen. Der Anwendungsbereich der Frauenförderung bei der öffentlichen Auftragsvergabe wurde maßgeblich erweitert. Die Verpflichtung zur Durchführung von Frauenfördermaßnahmen bzw. von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Öffentlichen Auftragsvergabe von bisher 50.000 wurde auf 25.000 Euro gesenkt, so dass wesentlich mehr Auftragsvergaben mit Frauenförder- bzw. Vereinbarkeitsvorgaben verbunden werden können. Der bislang ausgeklammerte Baubereich unterliegt umfassend den neuen gesetzlichen Vorgaben zur Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe. Großbauunternehmen mit hunderten von Mitarbeiterinnen können sich nun beispielsweise nicht mehr den Frauen fördernden Vorgaben bei der öffentlichen Auftragsnahme entziehen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle das im Sommer 2010 in Kraft getretene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, welches für die Frauenförderung nach dem LGG einige maßgebliche Vorgaben statuiert: So werden die Sanktionen bei Verstößen um die Tatbestände der Vertragskündigung und der Vertragsstrafe erweitert. Des Weiteren werden effiziente Kontrollmechanismen vorgegeben, wie beispielsweise die verbindliche Durchführung von Stichproben und die Einrichtung einer Kontrollgruppe.

Mit der Novelle des LGG wurde zugleich auch der Boden für die noch zu verabschiedende Verordnung über Frauenförderung bei staatlicher Leistungsgewährung bereitet. In Anlehnung an die neuen Vorgaben zur Frauenförderung bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollen zukünftig alle Subventionen von mehr als 25.000 Euro an die Verpflichtung zur Frauenförderung gebunden werden. Und ich bin zuversichtlich, dass wir das schwierige Projekt des Erlasses einer solchen Verordnung noch in dieser Legislatur abschließen können.

Die gesetzliche Fixierung von langjährigen praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung des LGG spiegelt sich beispielsweise darin, dass zukünftig alle unbefristet Teilzeitbeschäftigten im Geltungsbereich des LGG Gleichbehandlung erfahren, so bei der Berücksichtigung der Besetzung von Vollzeitarbeitsplätzen. Hier konnten bereits erste Erfolge in aktuellen Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen verbucht werden.

Familienfreundliche Rahmenbedingungen, z.B. die Vermeidung langer zeitraubender Anfahrtswege zum Dienst- und Einsatzort, die Gewährung von Telearbeit, die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten etc. sollen zukünftig ebenso beachtet werden wie die Gewährung flexibler Arbeitszeiten. Vorgesetztenverhalten muss in Zukunft noch deutlicher darauf ausgerichtet sein.

Des Weiteren stärkt die 9. Novelle die Rechte der Frauenvertreterinnen, deren Tätigkeit für den Erfolg der Gleichstellungspolitik im Land Berlin unverzichtbar ist. Frauenvertreterinnen wachen über die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes in der Praxis durch kritische Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte und ihrer Beanstandungsrechte gegenüber ihren Dienststellen bei Verstößen gegen das LGG. Diese schwierige und aufreibende Arbeit, die ein hohes Maß an Rechtskenntnissen, an Einfühlungs- aber auch Durchsetzungsvermögen verlangt, wird bedauerlicher Weise häufig immer noch nicht in ausreichendem Maße geschätzt und gewürdigt. Jede Dienststelle kann in der Regel von dem Erfahrungswissen und Engagement einer Frauenvertreterin in hohem Maße profitieren. Dieser Erkenntnis soll eine Neuregelung Rechnung tragen, wonach denjenigen Dienststellen im Land Berlin, die keine hauptamtliche oder stellvertretende Frauenvertreterin haben, die Möglichkeit einer nachträglichen Bestellung der Amtsinhaberinnen eingeräumt wird. Diese greift  allerdings erst als ultima ratio, wenn alle gesetzlichen Wahlmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Des Weiteren wurde der Freistellungsanspruch der Frauenvertreterinnen im Gesetz detailliert festgeschrieben. Die Beteiligungs- und Beanstandungsrechte wurden erweitert und die Klagebefugnis der Frauenvertreterin auch auf die Fälle erstreckt, in denen ein Frauenförderplan entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes in einer Dienststelle nicht vorhanden ist.

Die Rechtsstellung der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wurde konkretisiert: Die 9. Novelle stellt fest, dass die bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten neben ihrer gesetzlich definierten hauptamtlichen Tätigkeit zu keinen sonstigen Aufgabenwahrnehmungen, beispielsweise der Übernahme von Migrations- oder Behindertenangelegenheiten, verpflichtet werden dürfen. Unsere einzelnen Bezirke weisen Großstadtgrößen auf. Eine wirksame Wahrnehmung der frauen- und gleichstellungspolitischen bezirklichen Aufgaben setzt ein adäquates Arbeitszeitvolumen auf Seiten der Amtsinhaberinnen voraus. Ein aufreibender Spagat zwischen Frauen- und Gleichstellungspolitik, zwischen Migrations- und Behindertenpolitik wird weder dem einen noch dem anderen Politikfeld gerecht.

Schließlich wird mit der in der 9. Novelle eröffneten Möglichkeit zum Erlass von Verwaltungsvorschriften durch das für Frauenpolitik zuständige Senatsmitglied die Voraussetzung für eine landesweit einheitliche Anwendung des LGG geschaffen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich die gesetzlich geregelte Frauenförderung an den Berliner Hochschulen. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Hochschulen sind auch zugleich die Frauenvertreterinnen nach dem Landesgleichstellungsgesetz.
Sie haben vergleichbare Rechte und Pflichten, die im Berliner Hochschulgesetz festgeschrieben sind. Gemeinsam mit gleichstellungspolitischen Akteuren und Akteurinnen, konnte in der aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindlichen Novelle des Berliner Hochschulrechts die Rechtsstellung der Hochschulfrauenbeauftragten gesichert und ausgebaut und das Gebot der Gleichstellungsförderung an den Berliner Hochschulen gesetzlich fixiert werden.
Auch dies darf als Erfolg verbucht werden.

Mit den Novellen von LGG und BerlHG haben wir bewährte rechtliche Regelungen für die Gleichstellung im gesamten Berliner Landesdienst, in den Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes und in den Berliner Hochschulen geschaffen und verbessert und damit die Voraussetzungen der demokratisch legitimierten Forderung nach Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst weiter den Weg bereitet.
Berlin wird mit diesen gelungenen Gleichstellungsgesetzen bundesweiter Vorbildcharakter zuteil.

Ausblick

Der Schaffung neuer oder angepasster gleichstellungspolitischer Regelungen ging im Falle der 9. Novelle des LGG ein zäher Prozess der Kompromissfindung voraus. Politische Grundsatzdebatten über das Für und Wider Frauen fördernder Maßnahmen, über die rechtliche Zulässigkeit oder Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen wurden geführt.
Gleichstellungskritik ist nicht verstummt, sondern teils neu - unerwartet heftig - aufgelebt.
Gerade junge, hervorragend ausgebildete Frauen, die am Anfang ihres Berufsweges stehen, zeigen oft wenig Verständnis für gleichstellungspolitische Belange. Für sie gilt das Gebot der Gleichberechtigung, sie sehen keinen Anlass dies zu hinterfragen. Das Bewusstsein für Gleichstellungsfragen etabliert sich oft erst mit Eintritt in die Familienphase.
Die Beschäftigung mit Gleichstellungsfragen wird zunehmend auch als unwesentlich gar überflüssig gekennzeichnet. Begriffe wie „Geschlechtertheater“ und „Genderkram“ greifen Platz.
Lassen Sie mich aus diesem Grunde zunächst einen differenzierenden Blick auf das Gleichstellungsthema werfen:
Zweifellos sind Frauen heute in Deutschland rechtlich uneingeschränkt gleichberechtigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Frauen haben sich im letzten Jahrzehnt gewandelt und noch nie waren die Voraussetzungen für tatsächliche Gleichstellung so gut wie heute.
Dank der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konnten sich Quoten, die Frauen den Zugang zu wichtigen Bereichen eröffnen, durchsetzen.
Auch in anderer Hinsicht sind Veränderungen zu beobachten: Im vergangenen Jahr wurden gleich drei neue Richterinnen an das Bundesverfassungsgericht berufen, darunter eine erklärte Feministin. Recht und Geschlecht war im selben Jahr Thema auf dem Deutschen Juristentag.
Bild, Spiegel und Focus - nicht nur die Emma - widmen dem Thema Gleichstellung Leitartikel.

Aber auch im 21. Jahrhundert ist die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter noch immer nicht erreicht. Dies zeigt nicht nur der Blick in Führungsetagen, sondern auch in Gehalts- oder Rentenstatistiken. Frauen sind in Führungspositionen in Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft immer noch signifikant unterrepräsentiert, sie erzielen im Durchschnitt trotz besserer Schulabschlüsse niedrigere Einkommen als Männer, sie arbeiten weitaus häufiger als Männer in sog. prekären Beschäftigungsverhältnissen, das geschlechtsspezifische Berufs- und Studienfachwahlverhalten ist noch längst nicht überwunden, die Erwerbsquote von Frauen ist - insbesondere hinsichtlich des Arbeitsvolumens - niedriger als die der Männer, denn Teilzeitarbeit ist nach wie vor weiblich. Von einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen und der Ermöglichung einer eigenständigen Existenzsicherung sind wir noch weit entfernt.

Eine Antwort auf die Frage, warum es so schwierig ist, tatsächliche Gleichstellung zu realisieren, fällt daher nicht leicht. Der Befund zeigt aber, dass unsere Gesellschaft über die Phase der gesetzlichen Vorgaben längst nicht hinaus ist und reine Selbstverpflichtungen – wie insbesondere die Diskussion um die Gleichstellung von Frauen in der Privatwirtschaft zeigt – nicht ausreichen, um gesellschaftliche Strukturen der Benachteiligung aufzubrechen.

Strategien wie Gender Mainstreaming und Gender Budgeting sind wichtig und ebnen den Weg der Erkenntnis, sie führen jedoch isoliert betrachtet nicht zur Beseitigung von Defiziten.
Frauenförderprogramme zeigen gute Wirkungen, aber auch sie alleine geben keine Garantie dafür, dass Frauen im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit beispielsweise die sog. „gläserne Decke“ durchbrechen.
Daher ist in Gesetze gegossene Frauenförderpolitik weiterhin unerlässlich: in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, in der Politik und in der Verwaltung.
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Dieser in Artikel 3  Absatz 2 des Grundgesetzes und in Artikel 10 Absatz 3 der Berliner Verfassung niedergelegte Grundsatz richtet ein Handlungsgebot an den Staat. Dies bedeutet, der Staat ist aufgefordert alle erforderlichen Mittel zur Erfüllung dieses Verfassungsauftrages auszuschöpfen. Erforderliche Mittel können – sofern sie den intendierten Erfolg herbeiführen – schlichte Vereinbarungen sein; erforderliche Mittel müssen unter Umständen auch gesetzliche Regelungen sein um bestehende Nachteile zu beseitigen.
In diesem Lichte ist das LGG zu  betrachten. Dort wo die Gleichstellung von Frauen und Männern bereits gelebte Praxis ist, kann der gesetzgeberische Auftrag mit einem Häkchen versehen werden. Da wo die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern noch nicht so weit fortgeschritten ist, soll und muss der gesetzliche Rahmen eine – unterstützende, befördernde – „Hilfestellung“ geben.

Abschließend möchte ich noch einen Punkt aufgreifen, der aus meiner Sicht die Debatte um die Gleichstellungsgesetze in diesem Jahrzehnt beleben wird. Die seinerzeit im Jahr 1990 formulierte und mit der Schaffung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2005 bundesweit umgesetzte Forderung nach einem umfassenden Diskriminierungsschutz mündet nunmehr in die Forderung nach Schaffung einer umfassenden gesetzlich geregelten Förderpolitik. Dies hat insbesondere die Diskussion im Kontext mit der Verabschiedung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes gezeigt. Die Frauenpolitik wird sich auch dieser neuen Herausforderung stellen müssen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen heute viel Vergnügen beim „Gleichstellungstheater“. Machen Sie weiter mit dem ganzen „Genderkram“ – ich bin davon überzeugt, dass es sich – lohnt.
Denn der Entwicklungsstand einer Gesellschaft ist auch heute immer noch am Grad der Emanzipation der Frauen zu messen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Dienstag, 18. Mai 2010

Diese Chefinnen bringen Berlin voran

15. Mai 2010 17.32 Uhr, Tomas Kittan BZ

Die Riege der Hauptstadt-Powerfrauen wird immer länger: Sigrid Nikutta ist ab November BVG-Chefin.


Damenwahl in der Hauptstadt. Sigrid Evelyn Nikutta (41) löst im Herbst Andreas Sturmowski an der Spitze der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ab. Damit folgt sie einem Trend: In immer mehr Unternehmen der Privatwirtschaft, im Senat und den Bezirken rücken Frauen in Führungspositionen vor.
Die designierte BVG-Chefin Nikutta ist eine junge Powerfrau mit steiler Karriere. Verheiratet, drei kleine Kinder, frisch promoviert – ausgerechnet über ältere Männer, deren Karriereweg endet.
Der Aufstieg der Frauen im Senat hat längst begonnen. Vier von acht Senatorenposten sind in der Hand von Frauen. Doch ausgerechnet den Titel Frauensenator trägt ein Mann: Harald Wolf (Linke). Vier Bezirke von zwölf Bezirken werden von Frauen regiert.
Nicht nur in der Politik geht’s aufwärts für die Damen. Auch das Luxuskaufhaus KaDeWe, die Stadtreinigung BSR, das Kulturkaufhaus Dussmann, der RBB, das Kammergericht, die Deutsche Oper, das Sozialgericht und der Rechnungshof haben Frauen an der Spitze. Und die freuen sich über die neue Schwester in der Führungsetage der BVG. BSR-Chefin Vera Gäde-Butzlaff (55) gratuliert dem Senat zu seiner Entscheidung: „Berlin schlägt die richtige Richtung ein. Mehr Frauen in Führungspositionen tun Unternehmen gut. Es gibt viele gut ausgebildete und engagierte Frauen, von denen noch zu wenige in den oberen Führungsetagen zu finden sind.“

Aus Sicht von KaDeWe-Chefin Ursula Vierkötter gibt es gute Gründe, Frauen mit mehr Macht auszustatten: „Neben fachlicher Kompetenz zieht dann oft fundiertes Wissen, Empathie und Glaubwürdigkeit in das Unternehmen ein.“

Dagmar Pohle (Linke), Bürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf, geht noch weiter: „Alles müsste immer halb-halb besetzt sein. Uns Frauen soll aber nichts geschenkt werden. Nur fehlt vielen noch der Mut, sich durchzuboxen.“
Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg-Junge Reyer (SPD) reagierte beim Thema Frauenpower eher diplomatisch: „Frauen können alles – Männer aber auch.“
Und wie organisiert die neue Power-Frau Nikutta ihren Alltag? Ihr Mann (46) übernimmt die Elternzeit, verzichtet vorerst auf seine Karriere als Computerfachmann und betreut die Kinder, zwei Töchter (7 Monate, 2 Jahre), ein Sohn (6). Seine Jobs: Windeln wechseln, Kochen, Waschen. Aber der Abend ist Nikutta heilig: „Da gibt es wegen der Familie keine Termine.“

Montag, 17. Mai 2010

Spreeperlen. Berlin – Stadt der Frauen / Rundfahrt mit Frauensenator Harald Wolf

Wie gefährlich sind Conterganovinnen? Wer verbirgt sich hinter der Scherbenanna? Welche Geschichte steckt eigentlich hinter dem Begriff Milchmädchenrechnung? Wir laden Sie am 27. Mai in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr herzlich zu einer außergewöhnlichen Entdeckungstour durch Berlin mit Harald Wolf ein. Anlass der Tour ist die Präsentation des Buches „Spreeperlen. Berlin – Stadt der Frauen“, ein Kooperationsprojekt des Frauensenats und der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Berlins. Das Buch zeigt ein Panorama der Stadt, das an jeder Stelle auf die Präsenz von Frauen und vor allem auf deren Einsatz für Gestaltungsräume, Gleichberechtigung und Emanzipation verweist. Aber nicht nur das: Historisches wird verbunden mit aktuellen frauenpolitischen Anliegen wie Frauen in Führungspositionen, der Unterstützung für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen, Beratungsangeboten für Migrantinnen, der Bekämpfung prekärer Beschäftigungsverhältnisse oder der Situation Alleinerziehender.

Die Berliner Schauspielerin Walfriede Schmitt präsentiert in ihrer unverwechselbaren Art während der Tour Geschichten aus „Spreeperlen. Berlin - Stadt der Frauen“.

Begleiten Sie uns, steigen Sie ein oder zu:

Die Tour am 27. Mai 2010:

10.00 Uhr Start Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Martin- Luther-Str. 105, 10825 Berlin

10.25 Uhr Unternehmerinnenzentrum Charlottenburg/Wilmersdorf, Sigmaringer Str.1, 10713 Berlin – Stichwort Weiberwirtschaft

12.00 Uhr Rotes Rathaus – Rathausstraße 15, 10178 Berlin

Stichwort Berliner Frauenpreis

12:25 Uhr Heimatmuseum Pankow, Heynstr.8, 13187 Berlin

Stichwort: Perlen und Putzfrauen

13.00 Uhr Ziel: Schloss Schönhausen, Tschaikowskistr.1, 13156 Berlin

Stichwort: Königinnen

Im Festsaal des neu eröffneten Schlosses Schönhausen gibt es am Ende der Tour Gelegenheit, bei einem Imbiss mit dem Senator und den Initiatorinnen des Buches ins Gespräch zu kommen. Ab 14:00 Uhr wird außerdem eine Sonderführung durch das Schloss angeboten.

Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.

Freitag, 7. Mai 2010

Rede von Harald Wolf zur Tagung der Senatsverwaltung für Frauen "Frauen in die Aufsichtsräte" im April 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße Sie herzlich auf unserer heutigen Veranstaltung „Mehr Frauen in die Aufsichtsräte – effektive Wege zum Ziel“. Ich freue mich sehr, dass Sie so zahlreich erschienen sind. Sie sind Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft, sowohl aus Unternehmen der Privatwirtschaft sowie aus Berliner Landesunternehmen. Sie kommen aus der Legislative und der Verwaltung. Sie kommen aus Verbänden, politischen Stiftungen und aus der Wissenschaft. Ich denke, dass ist eine hervorragende Mischung, wenn wir heute gemeinsam aufzeigen wollen, wie wir erheblich mehr Frauen den Weg in die Aufsichträte ebnen können.
Warum hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen diese Veranstaltung gerade jetzt ins Leben gerufen?

Zum einen ist es mir als Frauen- und Wirtschaftssenator ein grundsätzliches Anliegen, dieses Thema inhaltlich voranzutreiben. Auch im Jahr 2010 sind Frauen in den Aufsichtsräten der deutschen Unternehmen noch erheblich unterrepräsentiert. Dies ist ein Defizit, das nicht nur deshalb inakzeptabel ist, weil Frauen die Teilhabe an Entscheidungsprozessen verwehrt wird, sondern auch deshalb, weil enorme Ressourcen verloren gehen – Ressourcen für die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Hier sind Unternehmen gerade auch in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung angesprochen. Einer Verantwortung, die umso größer ist, je mehr Beschäftigte ein Unternehmen hat und je breiter die Kapitalanteile gestreut sind.

Zum anderen hat sich die Thematik im Fokus des politischen Interesses etabliert. Die Bundesregierung zeigt sich allerdings auffallend zurückhaltend bei der Frage der Schaffung einer verbindlichen Regelung eines Mindestanteils von Frauen in den Aufsichtsräten, obwohl auch in der Regierungskoalition auf Bundesebene eine gewisse progressive Dynamik zu verzeichnen ist:

So fordert beispielsweise die Frauen-Union eine gesetzliche Regelung für mehr Frauen in den Aufsichtsräten. Die Bundesländer stehen der Frage einer verbindlichen gesetzlichen Regelung ebenfalls offener gegenüber. Beispielsweise ist im Koalitionsvertrag des Saarlandes zwischen CDU, FDP und Bü90/Grünen festgeschrieben, dass eine entsprechende Bundesratsinitiative zu prüfen und ggf. umzusetzen ist. Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister der Länder und voraussichtlich auch die Konferenz der Justizministerinnen, -minister werden das Thema „Frauen in den Aufsichtsräten“ im Frühsommer dieses Jahres mit der Zielstellung der Schaffung einer gesetzlichen Regelung aufgreifen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung berichtete zuletzt im Januar dieses Jahres, dass Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen nur zu rund zehn Prozent vertreten sind. Drei Viertel dieser Frauen gehören dem Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite auf Grundlage der Mitbestimmungsregeln an. Auf der Vorstandsebene der hundert umsatzstärksten Unternehmen wird sogar die Marke von einem Prozent unterschritten: nur 0,9 Prozent der Vorstandspositionen sind mit Frauen besetzt. Das Defizit liegt klar auf der Hand. Es gibt viele gut ausgebildete, hochqualifizierte Frauen. Sie machen sogar die besseren Abschlüsse an den Universitäten. Frauen kommen allerdings nicht in den obersten Unternehmensetagen an. Frauen stoßen an die sog. gläserne Decke - die eigentlich als Betondecke bezeichnet werden muss - und kommen nicht weiter.

Die Gründe dafür sind in wissenschaftlich belegten, diskriminierenden Strukturen in unserer Gesellschaft selbst zu finden. Dies sind zum einen tatsächliche Strukturen, wie etwa die Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Oft sind dies aber auch virtuelle Strukturen, die in den Köpfen der derzeitigen männlichen Führungskräfte und auch der Frauen selbst Barrieren aufbauen, wie eine Studie des Instituts Sinus Sociovision im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt.
Im Land Berlin hilft uns das Landesgleichstellungsgesetz, das bei den Beteiligungsunternehmen und den Anstalten öffentlichen Rechts bereits gute Erfolge gezeigt hat. Weil wir das Landesgleichstellungsgesetz mit einer sog Gremienregelung haben, konnte ich die Aufsichts- bzw. Verwaltungsratspositionen für Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin in den Anstalten des öffentlichen Rechts meines Geschäftsbereichs, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Investitionsbank Berlin, Berliner Wasserbetriebe und die Berliner Verkehrsbetriebe, zu 50 Prozent mit Frauen - also geschlechtergerecht - besetzen.

Für die Beteiligungen des Landes Berlin insgesamt ist innerhalb der Jahre 2004 bis 2009 der Anteil der Frauen an den vom Land zu besetzenden Mandaten in Aufsichtsgremien von 16 % auf 39,4 % gestiegen.
Für die Ebene der Unternehmensleitungen hat der Senat Ende März die Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Novelle stellt sicher, dass die Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen in den Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts öffentlich bekanntgemacht und Personalberater instruiert werden, gleichermaßen nach Frauen und Männern zu suchen. Die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten muss dokumentiert werden. Zudem sind Frauen unter Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Qualifikation zu bevorzugen. Durch diese Elemente haben wir einen weiteren Baustein für noch mehr Geschlechtergerechtigkeit auf der Ebene der Unternehmensleitungen gesetzt. Darüber hinaus ist der Senat bestrebt, den Ausbau von Professionalisierungsangeboten für Frauen in Führungspositionen zu unterstützen und führt hierzu Gespräche mit Weiterbildungsinstitutionen.

Die zitierten Zahlen belegen, dass sich nur bei Druck etwas Wesentliches bewegt. Druck durch in Gesetzesform gegossene Vorgaben. Ein gutes Beispiel dafür ist die Quote für Aufsichtsräte in Norwegen, über die wir heute noch hören werden. Im Jahr 2003 lag der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten in den norwegischen börsennotierten Aktiengesellschaften bei 7 Prozent. Nach Einführung einer Quotenregelung stieg der Anteil ausweislich der EU-Statistik nun im Jahr 2009 auf 42 Prozent. Auch in anderen Staaten gibt es Diskussionen über Quotenregelungen: In Frankreich und den Niederlanden wurden Entwürfe im Parlament vorgelegt, in Schweden, Belgien und Österreich gibt es rege Diskussionen über eine Quote für Frauen in Aufsichtsräten.
Die Erfolge auf Berliner Ebene und in anderen Staaten Europas zeigen, dass nur eine verbindliche gesetzliche Regelung Veränderungen bringt. Die Bundesregierung verharrt bei ihren Ankündigungen des Koalitionsvertrags, zur Erhöhung des Anteils der Frauen in den Vorständen und Aufsichtsräten Berichtspflichten der Unternehmen zu schaffen sowie Selbstverpflichtungen der Unternehmen einzuführen. Absichten für weitere Stufen, die tatsächlich mehr Frauen in die Aufsichtsräte bringen, sind bislang nicht zu vernehmen. Dabei hat die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2001 uns gezeigt, dass sich auf freiwilliger Basis nichts Wesentliches geändert hat.
Was diese Vereinbarung aus dem Jahr 2001 allerdings deutlich macht, ist, dass die Unternehmen den Willen haben, die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu beseitigen. Die Zahlen belegen, dass sie es nicht schaffen, diesen Willen in die Tat umzusetzen. Da müssen wir den Unternehmen mit einer gesetzlichen Regelung behilflich sein.

Wenn wir uns heute der Frage widmen, welches Modell das richtige und das verfassungsrechtlich mögliche ist, um mehr Frauen den Wege in die Aufsichtsräte zu ebnen, sollten wir vor Augen haben, was wir erreichen wollen.

Das kurzfristige Ziel ist, dass ernsthaft nach Frauen gesucht wird und dass Frauen sichtbar gemacht werden. Im Bewusstsein der Gesellschaft sollte es als selbstverständlich verankert sein, dass Frauen mindestens ebenso gut wie Männer Positionen in der obersten Führungsetage ausfüllen. Das langfristige Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen. Der Weg dahin geht nur über eine klare und verbindliche Zielvorgabe für die Unternehmen und einen klaren Durchsetzungsmechanismus, der bewirkt, dass die Unternehmen alle erdenklichen Anstrengungen leisten, um diese Vorgabe einzuhalten.

Es ist erfreulicherweise bereits einiges in Bewegung gekommen. Die Telekom realisiert, dass sie auf weibliches Potential nicht verzichten möchte und legt z. B. für sich selbst eine Quote von 30% auf allen Unternehmensebenen fest. Der Deutsche Juristinnenbund engagiert sich erfolgreich bei der Aktion „Aktionärinnen fordern ein“ und unterstützt Akteurinnen, die auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften die Diversity- und Genderpolitik der Unternehmen hinterfragen. Die Organisation FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte), die auch auf unserer heutigen Veranstaltung vertreten ist, engagiert sich. Zahlreiche Publikationen berichten über das Thema „Frauen in den Aufsichtsräten“ und verstärken das gleichstellungspolitische Bewusstsein in der Gesellschaft. Auch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex greift das Thema auf und beabsichtigt, eine Regelung einzuführen, die börsennotierte Gesellschaften zu Verbindlicherem verpflichtet, als (nur) auf Diversity zu achten. Eine Vertreterin der Regierungskommission ist heute in unserer Diskussionsrunde zu Gast.

Nutzen wir diesen Schwung und die Aufbruchsstimmung, um auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung anzustoßen, die tatsächlich die Frauen in die Aufsichtsräte bringt. Parallel dazu ist unabdingbar, dass wir die Rahmenbedingungen für berufstätige Frauen in den Unternehmen und in der Gesellschaft insgesamt verbessern, so dass zum Beispiel Beruf und Familie besser vereinbar sind. Ich möchte gleichzeitig die Frauen ermutigen, selbst die Dinge in die Hand zu nehmen. Ich ermutige Sie – greifen Sie nach den Positionen auf oberster Unternehmensebene.
Ich freue mich, wenn die Vorträge und Diskussionen unserer Veranstaltung heute einige Anregungen und Impulse geben und wünsche uns und Ihnen einen höchst erkenntnisreichen Abend.

Montag, 19. April 2010

Harald Wolf: Startklar zum 10. Girls’ Day im Flughafen Tempelhof

Harald Wolf, Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen, eröffnet den 10. Girls’ Day in Berlin. Gemeinsam mit Mandy Baum und Philipp Jakob, Auszubildende des Ausbildungsverbundes Fachinformatik Berlin - afib, begrüßt er die interessierten Mädchen und beteiligten Unternehmen zur im Bundesgebiet einmaligen und größten Girls' Day – Veranstaltung des afib.
Donnerstag, 22. April 2010,
10.00 bis 11.00 Uhr,
Flughafen Tempelhof, Hangar 2, Eingang Columbiadamm
Platz der Luftbrücke, 12101 Berlin

Rund 1.400 Mädchen erhalten am 10. Girls' Day Gelegenheit, die überaus interessante, abwechslungsreiche und noch dazu lukrative Welt der IT- Berufe kennen zu lernen. Ein Alltag ohne Informatik – ohne Handy, iPod, PC - ist für Mädchen längst nicht mehr vorstellbar. Auch darum sollten mehr Frauen den Mut aufbringen, die zukünftigen Entwicklungen durch eine entsprechende Berufswahl mitzubestimmen. Der Ausbildungsverbund Fachinformatik Berlin
-afib-, eine Kooperation der Freien Universität Berlin, des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, der Technischen Universität Berlin und der Charité Campus Benjamin Franklin, versucht seit einigen Jahren dafür die Weichen zu stellen und eine höhere Ausbildungsbeteiligung von jungen Frauen in der Fachinformatik zu erreichen. Die vierzig Auszubildenden des Verbundes - davon vier Mädchen - präsentieren an unterschiedlichen Ständen Informationen und Aktionen zu IT-Berufen. Sie werden unterstützt von zahlreichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, wie der Deutschen Telekom AG, Microsoft, dem Internetprovider STRATO, HSD Berlin -Systemhaus für Apple-Integration, Conrad Elektronik u.v.a. Das Angebot reicht vom Handyschalen designen über neue Berge erklimmen bis zum Kennenlernen weiblicher Programmierkünste. Die Roberta-Mädchen, der Wolfgang-Borchert-Oberschule, werden die Besucherinnen ins Staunen versetzen - sie bringen Roboter zum Laufen und Fliegen!
Pressemeldung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Carola von Braun erhielt das Bundesverdienstkreuz für ihr Engagement im Rahmen der Überparteilichen Fraueninitiative

Donnerstag, 15. April 2010

„Zehn Jahre Girls’Day sind noch lange nicht genug!“

Bürgermeister und Senator Harald Wolf ruft zum 10. Mal zur Teilnahme am Girls’Day auf. Um junge Frauen für technische Berufe zu überzeugen, brauche es einen langen Atem. Vieles sei dabei auf einem guten Weg. Immer mehr junge Frauen beginnen auch an den Berliner Hochschulen ein Studium in den Ingenieurswissenschaften.

Dagmar Vogt steht als Ingenieurin an der Spitze des weltweit agierenden Photovoltaik-Unternehmens ib vogt GmbH. Ein Drittel der Mitarbeiter sind Frauen, darunter viele Ingenieurinnen. Vogt möchte jungen Frauen die Scheu vor technischen Berufen nehmen. Der Girls’Day sei so ein Türöffner, den sie Jahr für Jahr nutzt.

Die Geschäftsführer von IHK und HWK, Christoph von Knobelsdorff und Ulrich Wiegand, konstatieren, dass Frauen mit ihren guten Abschlüssen bei den Betrieben hoch im Kurs stehen. Ein konkretes Angebot zum Girls’Day unterbreitet Wilfrid Lammers von der Siemens Technik Akademie. Sie bietet einen dualen Bachelorstudiengang Elektrotechnik nur für Frauen ab Herbst 2010. Bewerberinnen sind willkommen.

Abschließend zeigte das Roberta Team der Wolfgang-Borchert-Schule seine Programmierkunst. Die Weltmeisterinnen vom Robocup 2009 ließen ihre Roboter tanzen und berichteten von ihrer Vorbereitung auf die Deutsche Meisterschaft beim Robocup in drei Wochen, zu denen man ihnen nur Glück wünschen kann.

Bundesverdienstkreuz an Carola von Braun verliehen

Senator Harald Wolf ehrte heute Carola von Braun für ihr langjähriges, vielfältiges und erfolgreiches frauenpolitisches Engagement mit dem Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland.
Senator Harald Wolf heute im Roten Rathaus: „Carola von Braun ist eine weit über die Grenzen Berlins hinaus hoch anerkannte und respektierte Persönlichkeit, die im parlamentarischen Raum, in der Verwaltung und in gesellschaftspolitischen Projekten gleichermaßen aktiv war und ist. Sie wird als politische denkende und handelnde Frau geschätzt, für die Bürgerrechte, soziale Gerechtigkeit und insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern gelebter Inhalt ihres politischen Lebens sind.“
Das Wirken von Carola von Braun ist eng mit der Stadt Berlin verbunden. Hier wurde sie 1984 zur ersten Frauenbeauftragten des Berliner Senats ernannt und hat als bundesweit zweite Frau in einem solchem Amt Pionierarbeit für dieses Arbeitsfeld geleistet. Auch als Landes- und Fraktionsvorsitzende der Berliner FDP und als langjährige Referats- und Abteilungsleiterin für Bereiche der Frauen- und Arbeitsmarktpolitik und der beruflichen Bildung hat sie sich für die Verbesserung der Lebensumstände von Frauen eingesetzt und Wege geschaffen, Frauen in ihrer ökonomischen Eigenständigkeit zu ermutigen und zu stärken. Mit der Gründung der Überparteilichen Fraueninitiative „Berlin – Stadt der Frauen“ 1992 hat sie ein frauenpolitisches Netzwerk ins Leben gerufen, das bis heute bundesweit einmalig ist.